Hartz-IV-Empfänger haben jetzt auch Anspruch auf die Abwrackprämie Das Sozialgericht Magdeburg urteilte nun?

Frage von Dominator: Hartz-IV-Empfänger haben jetzt auch Anspruch auf die Abwrackprämie Das Sozialgericht Magdeburg urteilte nun?
Hartz-IV-Empfänger haben jetzt auch Anspruch auf die Abwrackprämie
Das Sozialgericht Magdeburg urteilte nun, dass selbst Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf die staatliche Abwrackprämie von 2.500 Euro haben.

Es handele sich um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht zum Lebensunterhalt gehöre. Nur ein anderes Auto dürfe damit gekauft werden.

Als einmaliges Einkommen dürfe die Prämie nicht berechnet werden. Das meinte das Landessozialgericht in Halle. Meine Frage findet Ihr das Urteil gut ?

Beste Antwort:

Answer by Kre
jaaa

Geben Sie Ihre eigene Antwort in den Kommentaren!

Google+
Teilen

8 Kommentare bisher

  1. paradox am 18.01.2012

    Unnötig, denn welcher HartzIV-Empfänger wird sich schon ein neues Auto kaufen können…

  2. wow am 18.01.2012

    nicht nur gut, sondern auch gerecht.

  3. pebunga am 18.01.2012

    Gleiches Recht für alle.
    Ich finde das Urteil gut. Der Hartz-IV Empfänger wird dadurch zwar seine Ersparnisse aufbrauchen müssen, aber das ist seine Entscheidung.
    Die meisten Hartz-IV Empfänger können sich das aber sowieso nicht leisten, weil sie (leider) nicht über die nötigen Ersparnisse verfügen.
    Und zu einem großen Auto reicht es auch nicht, sonst wären es keine Hartz-IV Empfänger.

  4. verdinand . am 18.01.2012

    Natürlich ist das gut. Es handelt sich ja nicht um Einkommen, sondern, wie gesagt, um eine zweckbestimmte ich sag mal Subvention.
    Wenn jemand das aus seinem geschützen Vermögen bezahlen kann ist doch alles in Ordnung.

  5. Andre am 18.01.2012

    ja das finde ich gut sogar sehr gut.WEIL: manche hartz 4 empfänger können nichts dafür das sie keine arbeit haben.oder hartz 4 empfänger die auf dem land wohnen wo keine öffentlichen verkehrsmittel zu vergügung stehen .bischen luxus sollte schon vorhanden sein .

    daumen nach unten sehe ich auch als positiv !!!!

  6. DARKI am 18.01.2012

    Selbstverständlich finde ich das gut.

    @ paradox schon gehört dass man als Hartz 4 ler Schonvermögen haben darf,Familie und Freund Geld vorstecken könnten ,nicht jeder Hartz 4 ler ist 20-25 und hat noch nie gearbeitet.

    z.B Alter 55 mal 200 € Schonvermögen macht 11.000 € also ein Kleinwagen wäre doch allemal dafür zu bekommen oder ?

  7. uweelena am 18.01.2012

    Na , ja.
    Das mit der abwrackprämie so ist ok, nur ein neues Auto kostet auch erst mal Geld. Dazu die Zulassung, Versicherung, KFZ- Steuer, nicht zu vergessen der Sprit in den Tank.

    Ich bin kein Harz-IV- Empfänger und kann mir kein neues Auto leisten

    Wofür gibt es den diese Leistung? Für eine neue Autofinanzierung?

    Kann doch nicht der Ernst sein !

Hinterlasse einen Kommentar